Nutzungsordnung der Leinebücherei Gronau
1. Träger/Aufgabe
Die Leinebücherei nimmt in der privaten Trägerschaft des Büchereivereins Gronaus e.V., Junkernstraße 7, 31028 Gronau/Leine, die Aufgaben der öffentlichen Literaturversorgung wahr.
2. Benutzerkreis
Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Ordnung zu nutzen. Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr dürfen Bücher nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ausleihen.
3. Anmeldung
Für die Nutzung der Leinebücherei Gronau ist eine Anmeldung erforderlich. Es ist ein gültiger Ausweis mit Adressennachweis vorzulegen. Die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Nutzerordnung ist durch Unterschrift zu bestätigen. Bei Jugendlichen unter 14 Jahren ist eine schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
4. Ausleihe und Rückgabe von Medien
Die Leihfristen betragen 4 Wochen und können auf Wunsch verlängert werden. Es besteht die Möglichkeit, Verlängerungen telefonisch während der Öffnungszeiten (05182/903435) oder per e-mail an service@leinebuecherei-gronau.de rechtzeitig mitzuteilen.
Vorbestellungen sind möglich, die Medien werden eine Woche reserviert.
Eine zahlenmäßige Beschränkung der Ausleihen und Vorbestellungen pro Nutzer bleibt vorbehalten.
Medien mit Aufkleber „nicht entleihbar“ (Präsensbestände) werden nicht ausgegeben.
Minderjährige können nur Medien entleihen, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) für ihr Alter freigegeben sind. Weitere Ausleihbeschränkungen bleiben vorbehalten.
Werden Bücher nicht rechtzeitig zurück gegeben, kann ein Säumniszuschlag erhoben werden . Ist die Leihfrist um mehrere Wochen überschritten, erfolgt eine Mahnung durch den Büchereiverein e.V. Gronau.
Nach mehrmaliger Mahnung wird der Nutzer vom weiteren Besuch der Bücherei ausgeschlossen.
5. Behandlung von Medien und Haftung
Die Medien (einschließlich Beilagen und Barcodes) sind pfleglich zu behandeln und vor Beschmutzung, Beschädigung oder Verlust zu bewahren. Bei jeder Ausleihe haben die Nutzer den Zustand und die Vollständigkeit der Medien zu prüfen und Schäden nach ihrer Feststellung der Bücherei zu melden. Für nicht angezeigte Schäden haftet der Nutzer. Es ist Schadensersatz bis zur Höhe des Neuanschaffungspreises zu leisten.
Bei Kinder und Jugendlichen haften die Eltern bzw. der Erziehungsberechtigte
Der Büchereiverein e.V. Gronau/Leine haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Medien entstehen.
6. Öffnungszeiten
siehe Aushang und Homepage
7. Hausordnung
Jeder hat sich in der Bücherei so zu verhalten, dass er keine anderen Besucher stört oder behindert. Erziehungsberechtige halten die ihnen anvertrauten Kinder unaufgefordert zur Einhaltung dieser Regelung an. Tiere müssen draußen bleiben. Für Garderobe und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Das Büchereiteam ist berechtigt, Anweisungen zu geben.
8. Hausrecht
Die Leitung der Bücherei übt das Hausrecht aus. Leser, die gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsordnung verstoßen, können von der Nutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
9. Gebühren
Für die Nutzung der Leinebücherei werden Gebühren erhoben. Diese sind in der Gebührenordnung geregelt.
Die Nutzungsordnung tritt am 1.1.2020 in Kraft.
Büchereiverein Gronau/Leine e.V.
31028 Gronau/Leine, 1.1.2020
S. Hermes, 1.Vorsitzende